Nutzungshinweise
Die Benutzung der Grillstelle muss bei der Stadtverwaltung Gernsbach angemeldet werden. Die Gebühr beträgt 25,- Euro, außerdem ist eine Kaution in Höhe von 50,- Euro zu hinterlegen.
Wer den Platz in Anspruch nehmen will, muss sich mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin bei Nadien Kraft im Rathaus Zimmer 302 oder telefonisch unter 07224 644-41 melden. Dann wird der Tag reserviert und ein Überlassungsvertrag gefertigt.
Darin ist unter anderem geregelt, dass:
- vor und nach jeder Benutzung eine gemeinsame Platzübergabe mit dem Platzwart zu erfolgen hat,
- die angefallenen Abfälle vom Nutzer selbst zu entsorgen sind,
- der Betrieb von Musikanlangen und Stromaggregaten verboten ist,
- der Verkauf von Speisen und Getränken nicht gestattet ist,
- die Nachtruhe ab 22:00 Uhr einzuhalten ist,
- das Grillen und Feuermachen nur an der vorhandenen Grillstelle erlaubt ist.
Infolge mehrfacher Beschädigung des bisher fest installierten Grillrostes wurde derselbe abgebaut. Es besteht die Möglichkeit beim städtischen Bauhof eine entsprechende Vorrichtung auszuleihen, wobei keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Eine Rückgabe der Kaution erfolgt nur bei mängelfreier Übergabe der Grillstelle und des Grillrostes.
Gut zu wissen
Preisinformationen
25 €
Kaution
50 €
Autor:in
Gernsbach
Organisation